FAQ

1. Wie wird die Sankt Petri Gemeinde finanziert?

Unsere Gemeinde schafft es, ca. 35 % der jährlichen Ausgaben selbst zu erwirtschaften z.B. durch Legate, Spenden, Sponsoren der Kirchenmusik, Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Der Hauptteil unseres Haushaltes, ca. 60% wird durch den Zuschuss des dänischen Kirchenministeriums getragen. Die restlichen ca. 5 % erhalten wir von der EKD, der Evangelischen Kirche in Deutschland.   

2. Warum muss ich einen Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Der Mitgliedsbeitrag von derzeit 250 DKK (= ca. 33,50€) pro Hausstand pro Jahr spielt eine entscheidende Rolle. Die Gemeindemitglieder wohnen weit verstreut, und weil es darum keine geografische Zugehörigkeit zur Sankt Petri Gemeinde gibt, zeigt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages, dass man Gemeindemitglied ist. Wer Mitgliedsbeiträge bezahlt, ist berechtigt, nach einjähriger Mitgliedschaft den Pastor und den Kirchenrat zu wählen. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass wir wissen, wer Mitglied und also wahlberechtigt ist. So steht es in unseren Satzungen, die Ende 2000 von Königin Margrethe II erneut bestätigt wurden. Die sorgfältige Führung unserer Mitgliederkartei ist außerdem bei den Verhandlungen mit unseren Partnern wichtig. Finanziell ist die Bedeutung nicht so groß: Mitgliedsbeiträge decken ca. 2 % unserer Ausgaben.  

3. Wie finanzieren wir unsere Patenkinder?

Der Großteil der gut 9.000 Kronen (ca. 1.230 €) für unsere 4 Patenkinder in Indien und Bangladesh kommt aus den dafür bestimmten Kollekten bei Gottesdiensten. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von individuellen „Quellen“: Kollekten bei Taufen, Konfirmation und Trauungen. Ein Gemeindemitglied veranstaltete eine Tombola bei ihrer Erwachsenentaufe, ein anderes gab den Verkaufserlös für Handarbeiten bei einem Sommerfest, und ein drittes Gemeindemitglied spendete das Honorar für einen Vortrag über Sankt Petri dafür. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt…  

4. Ist Sankt Petri eine Freikirche?

Nein, Sankt Petri ist evangelisch-lutherisch und ist die deutschsprachige Gemeinde in der dänischen Folkekirke. Der Namen SANKT Petri stammt noch aus dem Mittelalter, wo die Kirche Sankt Peder hieß.  

5. Welchen Status hat der Pastor von Sankt Petri?

Bei Neubesetzung der Pfarrstelle schreibt die EKD, die Evangelische Kirche in Deutschland die Pfarrstelle aus. Nach dem Bewerbungsverfahren bei der EKD, schlägt EKD Sankt Petri geeignete Kandidaten vor, unter denen der Kirchenrat eine Vorauswahl trifft. Die wahlberechtigten Gemeindemitglieder wählen den Pastor unter diesen Kandidaten.   Nach der Entsendung durch die EKD wird der Pastor durch das dänische Kirchenministerium von dem dänischen Regenten berufen und vom Domprobst ins Amt eingesetzt. D.h. u.a., dass der Pastor von Sankt Petri nach dänischem Gesetz bei Trauungen auch zivilrechtliche Funktion innehat. Die Entsendung ist auf 6 Jahre befristet. Eine Verlängerung von drei Jahren ist möglich – nach Absprache mit der EKD.  

6. Wen erreicht eigentlich die PetriPost?

Die PetriPost hat eine Auflage von 1100 Exemplaren und wird an über 800 Adressen verschickt (4 Mal jährlich). Viele neue Mitglieder haben durch die PetriPost und Gottesdienstbesuche einen ersten Eindruck davon bekommen, was Sankt Petri für eine Gemeinde ist. Die Leser sind natürlich in erster Linie Gemeindemitglieder, die Sankt Petri Schule und Freunde von Sankt Petri in ganz Dänemark.

7. Welche Verbindung besteht zwischen der Reformierten deutschen Gemeinde in der Gothersgade und Sankt Petri?

Die Grundlagen der Gemeinden sind unterschiedlich, jeweils reformiert und evangelisch-lutherisch. Es dreht sich um zwei eigenständige Gemeinden mit unterschiedlichem historischen Hintergrund und Traditionen, aber in den Sommerferien und zu Silvester finden gemeinsame Gottesdienste statt – abwechselnd unter der Leitung des Pastors der Reformierten Gemeinde und der Sankt Petri Gemeinde.

Text: Claudia Hoffmann Dose