Formalitäten in Dänemark

In Petri schmücken die Kinder das Taufbecken mit Blumen.

In Dänemark kann die Taufe als staatlicher Namensgebungsakt gefeiert werden. Sie muss dann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt Ihres Kindes stattfinden. Ihr Kind muss dafür bereits beim Kirchenbüro Ihrer Wohngemeinde angemeldet sein. Sie erhalten dort einen Geburtsschein (“fødselsattest”). Sie können dort auch bereits vor der Taufe die Namensgebung vollziehen lassen.

Für die Taufe brauchen wir die Information, welche Kirchengemeinde den Geburtsschein (oder aber den Namensschein/navneattest) ausgestellt hat. Alle weiteren Fragen können dann im Taufgespräch geklärt werden.

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